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Fehlende Absprache über die Organisation der Vergabe von Entwicklungsgeldern und Unklarheit über die ausführenden AkteurInnen sind zu lösende Herausforderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Entwicklung wird meist mit wirtschaftlicher Entwicklung gleichgesetzt. So sieht das auch Karl Addicks, der entwicklungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „[...] Entwicklung war, ist und bleibt vor allem wirtschaftliche Entwicklung. Weil allein wirtschaftliche Entwicklung auf lange Sicht in der Lage ist, die Mittel zu generieren, die notwendig sind [...]“. Um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, müssen, so Addicks, auch die deutschen Institutionen konzentriert werden: „Ein großer Hemmschuh der deutschen EZ stellt die Zersplitterung der staatlichen EZ auf verschiedene Ministerien und Durchführungsorganisationen dar, denn sie verursacht Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie auf der Geberseite, womit die Kooperationsfähigkeit auf der Empfängerseite überlastet wird. Obwohl weitgehend Einigkeit hinsichtlich der Wirkungsverluste deutscher Entwicklungszusammenarbeit infolge der Fragmentierung von Durchführungsorganisationen besteht, ist das Nebeneinander von technischer und finanzieller Zusammenarbeit bis heute nicht gelöst. Neben dieser Doppelstruktur schwächt eine sich ausweitende Inkohärenz zwischen den Ministerien die Effizienz deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Inzwischen setzen neben dem BMZ (deutsches Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weitere vierzehn Ministerien ODA-anrechenbare Entwicklungsvorhaben durch. Dabei unterliegen diese Vorhaben den Vorgaben des jeweiligen Ministeriums und unterscheiden sich in Zielrichtung, Maßnahmen und Richtlinien teilweise erheblich“(1). Die Frage ist, welche wirtschaftliche Entwicklung ist damit gemeint – die der Empfängerseite oder die deutsche?
Fehlende Absprache Die Zersplitterung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit überlaste demnach die Kooperationsfähigkeit auf der Empfängerseite, so Addicks. Es ist richtig, dass Entwicklungspolitik in einem eigens dafür bestehenden Ministerium (BMZE) nicht klar durchgeführt werden kann, wenn die relevanten Entscheidungen im Wirtschaftsministerium oder im Auswärtigen Amt getätigt werden und diese Ministerien untereinander weder Absprache noch Kommunikation betreiben. Es ist jedoch ein Affront von Addicks gegenüber den Entwicklungsländern zu behaupten, sie wären damit in Sachen „Kooperationsfähigkeit“ überfordert. Wenn in Deutschland entwicklungspolitisch die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht, ist dies keine Unfähigkeit Außenstehender. Es wäre falsch, bei einer wachsenden Komplexität immer differenzierter werdender Gesellschaften nun die Kooperation auf wenige Schultern zu reduzieren. Es müssen nur klare Absprachen interinstitutionell abgestimmt und koordiniert werden. Dies würde jedoch eine partielle Kompetenzabgabe bedeuten und zu Einsicht in die Vorgehensweise der Ministerien führen, die sich dagegen erwehren. Fehlende Transparenz und Synergie Als Parallelbeispiel einer solchen sich verselbstständigenden Entwicklung stehen die Probleme mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den vergangenen Jahrzehnten: Die Bündelung in zentralen Agenturen führt nicht notwendigerweise zur Reduzierung von Bürokratie und zu Effizienzsteigerung bei der Projektumsetzung, solange es an interner und externer Absprache mangelt. Diese Organisationen haben sich durch ihre monopolartige Stellung bei staatlicher Entwicklungsmittelzuweisung hauptsächlich zu institutionellen Organen der Selbstlegitimierung transformiert, die sich mit informellen Netzwerkstrukturen gegen Transparenz und Synergie abschotten. Ähnliches ist momentan bei den Ministerien zu beobachten, die ihre eigenen Vorhaben gegen oder neben anderen durchführen. Daran hat sich auch nach mehreren Monaten schwarz-gelber Regierungsausübung nichts geändert. Die Entwicklung hat sich nur verkehrt: Wurde Entwicklungspolitik in den vergangenen Jahrzehnten nur sekundär als ökonomische Interessensdurchsetzung und dies auf politischen Nebenschauplätzen wahrgenommen, rücken nun durch den Konkurrenzdruck auf den globalen Märkten zunehmend auch jene an den Kapitalismusperipherien (wie Afrika) in den Blickpunkt. Somit bemühen sich nun auch zunehmend Ministerien neben (halb-) staatlichen Organisationen um Einflussnahme im entwicklungspolitischen Bereich. Dass die neue Bundesregierung hier eine Regelung für Kompetenzzuweisungen und zielgenaue Einflussnahme feldübergreifend erwirken wird, ist angesichts einer doppeldeutigen Vorgehensweise mehr als fraglich. Rollenvergabe in der Entwicklungspolitik Im Koalitionsvertrag (S.119) wird nämlich weiter betont, dass gleichzeitig Kirchen, Stiftungen und die Privatwirtschaft die zentrale Rolle in der Entwicklungspolitik einnehmen sollen. Dass dies nicht mit reibungsfreier Mittelvergabe bei gekürzten Haushaltsbudgets vonstatten gehen wird, ist selbstverständlich. Die Kirchen stehen eher als Geberinnen zur Sicherung von Grundbedürfnissen. Von ihnen ist im Gegensatz zu Ministerien wenig zu erwarten, wenn es um den Aufbau tragfähiger gesellschaftlicher Strukturen geht, doch ist es eine Grundregel des säkularen Staates, dass sich die Kirche aus äußeren Angelegenheiten raushält. Wie soll sie also eine zentrale Rolle übernehmen? Ein ähnliches Problem stellt sich bei den Stiftungen, die zwar wertvolle Austauschplattformen organisieren, jedoch keine adäquaten Instrumentarien besitzen, die die „deutsche“, staatliche Entwicklungspolitik bestimmen können. Stiftungen können zuarbeiten, nebenher wirken oder Alternativen zur staatlichen Repräsentation aufzeigen, aber nicht die staatliche Politik in diesem Bereich ersetzen. Die Privatwirtschaft ist wohl als letztes geeignet, flächendeckend Strukturen zu unterstützen, die sich vor Ort in den Entwicklungsländern durch den deutschen Staat selber tragen können und sich Positiv auf die politische Entwicklung jener Länder auswirken. Dafür müsste sie ihr Know-How langfristig nach sozialen Prämissen teilen, wofür sie betriebswirtschaftlich gar nicht ausgerichtet ist. Solch Vorgehensweise steht diametral zu ihren eigenen Innovationskriterien und Umsatzinteressen: Jeder Vertrag seitens der deutschen Wirtschaft mit internationalen Entwicklungsprojekten enthält die Klausel, dass sämtliche zur Verfügung gestellte Technik nur von deutschen TechnikerInnen oder deren DistributionspartnerInnen benutzt werden darf. Der Autor ist Diplom-Sozialwissenschaftler und Doktorand an der philosophischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover. Momentan ist er dort für ein Gastsemester als Dozent tätig. (Weiterführende) Literatur: (1) E + Z Entwicklung und Zusammenarbeit 09/ 2009, S. 346
Lesen Sie auch den dritten Teil.
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